Pflegeversicherung

Bei der privaten zusätzlichen Pflegeversicherung unterscheidet man zwischen einer Pflegetagegeld- einer Pflegerentenversicherung. Die Pflegetageldversicherung basiert auf einer Krankenversicherung welche im Leistungsfall das abgesicherte Tagegeld je Pflegestufe leistet. Die Pflegerentenversicherung leistet eine monatliche vereinbarte Rente je nach Pflegestufe. Auf den ersten Blick gesehen also kaum ein Unterschied.

Pflegerentenversicherungen haben einen festen Beitrag für eine garantierte monatliche Rente zuzüglich der nicht garantierten Überschüsse. Bei einer Beitragsfreistellung oder Kündigung besteht ein Anspruch auf eine verringerte Rente oder eine Auszahlung des angesparten Geldes abzüglich der Stornokosten.

Pflegetagegeldversicherungen sind reine Risikoversicherungen. Hier wird kein Geld angespart, je nach Tarif kann es zu Beitragserhöhungen während der Vertragslaufzeit kommen. Eine Beitragsfreistellung ist nicht möglich, bei einer Kündigung gibt es keine Rückerstattung.

Steuerlich gefördert werden:

  • Pflege-Bahr